Als Gründerkapital wird das von den Gründern einer GmbH eingebrachte Vermögen bezeichnet. Das Gründungskapital einer GmbH ist das in ihr Vermögen eingebrachte Kapital der Gründer. Eine Kapitalgesellschaft muss mindestens einen Gründer haben, der mindestens einen Anteil am Unternehmen einbringen muss. Ein Gründer muss 25000 beitragen und jeder Gründer kann https://hectorppppl.targetblogs.com/18522344/nicht-bekannt-details-Über-linz-oberstaatsanwaltschaftssprengel-innsbruck