Das Gründungskapital einer GmbH ist das von ihren Gründern eingebrachte Kapital. Aktienkapital ist das von den Gründern in eine GmbH eingebrachte Kapital. Bei GmbHs muss mindestens ein Gründer mindestens einen Geschäftsanteil einbringen. Die Beiträge einzelner Gründer müssen mindestens 25.000 betragen, und die maximalen Beiträge dürfen 250.000 nicht überschreiten. Die https://eintragung22109.ttblogs.com/18077294/die-grundprinzipien-der-gründungsprivilegierte-gmbh